FAQ

Häufige Fragen

Klar beantwortet – damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.

Allgemein

Ist die Erstanalyse wirklich kostenlos?

Ja. Die Fallanalyse und das erste Beratungsgespräch sind kostenlos und unverbindlich.

Wer berät mich konkret?

Erfahrene Schuldnerberater und kooperierende Fachanwälte für Insolvenzrecht. Die rechtliche Vertretung erfolgt ausschließlich durch zugelassene Anwälte.

In welchen Sprachen ist eine Beratung möglich?

Auf Deutsch, Türkisch, Englisch und Arabisch. Die Sprache wählen Sie in der Fallanalyse.

Was kostet die Schuldenregulierung?

Das hängt von Gläubigerzahl, Verfahren und Zusatzleistungen ab (z. B. Einbeziehung von Bürgen, P-Konto-Bescheinigung, Insolvenzbescheinigung für das Ausland). Sie erhalten vorab ein transparentes Angebot; Ratenzahlung ist möglich.

Wie schnell kann eine Kontopfändung gestoppt werden?

Mit P-Konto und Bescheinigung nach § 903 ZPO meist innerhalb weniger Tage.

Erfährt mein Arbeitgeber oder mein Umfeld davon?

Ein außergerichtlicher Vergleich bleibt vollständig diskret. Bei einer Insolvenz wird der Arbeitgeber nur informiert, wenn pfändbares Einkommen vorhanden ist.

Welche Unterlagen brauche ich?

Gläubigerschreiben, Mahnungen, Pfändungsbeschlüsse, die letzten drei Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge. Sie können diese direkt in der Fallanalyse hochladen.

Sind meine Daten sicher?

Ihre Angaben und Unterlagen werden verschlüsselt übertragen und nur den mit Ihrem Fall betrauten Beratern zugänglich gemacht.

Kontoschutz

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Kann ich mehrere P-Konten haben?

Nein. Pro Person ist nur ein P-Konto erlaubt; Verstöße werden über die SCHUFA erkannt.

Erfährt mein Arbeitgeber vom P-Konto?

Nein. Das P-Konto ist eine Angelegenheit zwischen Ihnen und Ihrer Bank.

Was kostet die P-Konto-Bescheinigung?

Bei Schuldnerkompass ist die Bescheinigung eine gesondert berechnete Zusatzleistung. Den Preis nennen wir Ihnen vorab transparent.

Verliere ich mein Konto?

Nein. Mit einem P-Konto bleibt Ihr Zahlungsverkehr gesichert.

Was passiert mit meinem Auto?

Ein Fahrzeug, das Sie für den Weg zur Arbeit benötigen, ist in der Regel unpfändbar, sofern es keinen hohen Wert hat.

Gibt es Kostenstundung?

Ja. Die Gerichtskosten können gestundet werden, wenn Sie sie nicht aufbringen können.

Schuldenbereinigung

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Müssen alle Gläubiger zustimmen?

Ja, außergerichtlich ist ein Vergleich nur mit Zustimmung aller Gläubiger wirksam.

Wie lange dauert die Verhandlung?

Erfahrungsgemäß zwei bis vier Monate, je nach Anzahl der Gläubiger.

Wird die Beratung teurer, wenn es Bürgen gibt?

Ja, weil weitere Personen einbezogen werden müssen. Geben Sie Bürgen in der Fallanalyse an, damit wir Sie vorab transparent informieren können.

International

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Brauche ich die Bescheinigung sofort?

Nein. Sie wird in der Regel erst nach Erteilung der Restschuldbefreiung relevant.

Darf mein Arbeitgeber mir kündigen?

Eine Lohnpfändung allein ist in der Regel kein Kündigungsgrund.

Bekomme ich nach der Insolvenz wieder einen Kredit?

Ja, nach der Löschung der Einträge ist das grundsätzlich wieder möglich.

Pfändungsschutz

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Muss mein Arbeitgeber die Zuschläge selbst herausrechnen?

Ja, der Arbeitgeber als Drittschuldner muss die unpfändbaren Bezüge berücksichtigen. In der Praxis passieren dabei häufig Fehler – eine Prüfung lohnt sich.

Gilt das auch im Insolvenzverfahren?

Ja. Unpfändbare Einkommensteile gehören nach § 36 InsO nicht zur Insolvenzmasse.

Kann ich zu viel gepfändetes Geld zurückfordern?

Das hängt vom Einzelfall ab. Wichtig ist, Abrechnungen aufzubewahren und Abweichungen zeitnah prüfen zu lassen.

Familie & Vermögen

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Muss mein Ehepartner automatisch mit in die Insolvenz?

Nein. Ehepartner haften nicht automatisch für die Schulden des anderen – nur für Verträge, die sie selbst unterschrieben haben.

Kann ich das Haus behalten?

Das hängt vom Wert, der Restschuld und der Bereitschaft des Partners oder der Familie zur Übernahme ab. Oft gibt es Lösungen ohne Versteigerung.

Wirkt sich das Einkommen meines Partners auf meine Pfändung aus?

Möglicherweise: Gläubiger können beantragen, dass ein Ehepartner mit eigenem Einkommen beim Freibetrag ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt (§ 850c Abs. 6 ZPO).

Der erste Schritt dauert fünf Minuten.

Kostenlos, unverbindlich und streng vertraulich.

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