Schuldenhilfe für Berlin
In Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg zentral für alle Insolvenzverfahren der Hauptstadt zuständig – unabhängig davon, ob Sie in Spandau, Neukölln oder Pankow wohnen. Die hohe Nachfrage bei öffentlichen Beratungsstellen führt in vielen Bezirken zu langen Wartezeiten auf einen Ersttermin.
Steigende Mieten und hohe Lebenshaltungskosten machen den Pfändungsschutz für Berliner Haushalte besonders wichtig – vor allem, wenn bereits ein Konto gepfändet wurde.
Schritt 1
Sofortschutz
P-Konto einrichten, Freibetrag per Bescheinigung erhöhen, laufende Pfändungen sichern.
Schritt 2
Außergerichtlicher Vergleich
Strukturierter Einigungsversuch mit allen Gläubigern auf Basis Ihres pfändbaren Einkommens.
Schritt 3
Verbraucherinsolvenz
Scheitert die Einigung, Antrag beim Amtsgericht Charlottenburg – Restschuldbefreiung in der Regel nach 3 Jahren.
Zuständiges Insolvenzgericht
Amtsgericht Charlottenburg
Maßgeblich ist Ihr Wohnsitz. Den Antrag erstellen wir mit den amtlichen Formularen vollständig vor – inklusive Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch (§ 305 InsO).
Für alle Stadtteile und das Umland
Unsere Beratung läuft online und telefonisch – Sie erreichen uns aus jedem Stadtteil von Berlin und aus der Region.
- Mitte
- Neukölln
- Spandau
- Marzahn-Hellersdorf
- Reinickendorf
- Tempelhof-Schöneberg
- Lichtenberg
- Pankow
- Potsdam
- Falkensee
- Oranienburg
- Bernau
Häufige Fragen aus Berlin
Welches Gericht ist für meine Privatinsolvenz in Berlin zuständig?
Zuständig ist das Insolvenzgericht am Wohnsitz – für Berlin das Amtsgericht Charlottenburg. Wir prüfen die Zuständigkeit in Ihrem Einzelfall und bereiten den Antrag vollständig vor.
Muss ich für die Schuldnerberatung persönlich nach Berlin kommen?
Nein. Die Fallanalyse, der Dokumentenaustausch und die Abstimmung laufen online und telefonisch. Persönliche Termine sind nach Absprache möglich.
Wie schnell kann ich in Berlin bei einer Kontopfändung reagieren?
Sofort: Die Umwandlung in ein P-Konto muss Ihre Bank innerhalb von vier Geschäftstagen umsetzen. Parallel klären wir, ob eine Bescheinigung nach § 903 ZPO Ihren Freibetrag erhöht.
Wie lange dauert die Privatinsolvenz in Berlin?
Für Verfahren, die seit dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden, beträgt die Wohlverhaltensphase in der Regel drei Jahre ab Eröffnung – bundesweit einheitlich, auch beim Amtsgericht Charlottenburg.
Weiterführende Ratgeber
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Die rechtliche Vertretung erfolgt durch unsere Partnerkanzlei.

