Ratgeber · Kontoschutz

P-Konto: So schützen Sie Ihr Einkommen vor Kontopfändung

Wird Ihr Konto gepfändet, kommen Sie oft nicht mehr an Ihr Geld – Miete, Strom und Lebensmittel sind gefährdet. Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) sichert automatisch einen monatlichen Grundfreibetrag. Wer Unterhaltspflichten hat oder Kindergeld bezieht, kann diesen Betrag mit einer Bescheinigung deutlich erhöhen.

7 Min. Lesezeit · Aktualisiert Oktober 2026

Was ist ein P-Konto?

Ein P-Konto ist ein normales Girokonto mit gesetzlichem Pfändungsschutz (§§ 850k, 899 ff. ZPO). Jede Person darf nur ein P-Konto führen. Die Umwandlung ist kostenlos und muss von der Bank innerhalb von vier Geschäftstagen umgesetzt werden.

Wird das Konto innerhalb eines Monats nach Zustellung der Pfändung umgewandelt, wirkt der Schutz rückwirkend ab der Pfändung.

Wie hoch ist der Freibetrag?

Der Grundfreibetrag wird jährlich zum 1. Juli an die Pfändungsfreigrenzen angepasst. Nicht verbrauchtes Guthaben kann in die folgenden drei Monate übertragen werden.

Mit unserem Pfändungsrechner sehen Sie sofort, welcher Betrag in Ihrer Situation geschützt ist.

Freibetrag erhöhen: Die Bescheinigung nach § 903 ZPO

Der Sockelbetrag erhöht sich für jede unterhaltsberechtigte Person sowie um Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen. Die Bank berücksichtigt dies aber nur, wenn eine Bescheinigung vorliegt – ausgestellt z. B. von einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle, dem Arbeitgeber oder der Familienkasse.

  • Geburtsurkunden bzw. Nachweise über Unterhaltspflichten
  • Kindergeldbescheid
  • Bescheide über Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, Wohngeld)
  • Personalausweis und aktuelle Kontoauszüge

Sofortmaßnahmen bei einer Kontopfändung

Handeln Sie innerhalb der ersten Tage: Je schneller das P-Konto eingerichtet und die Bescheinigung vorgelegt wird, desto weniger Geld wird an Gläubiger ausgekehrt.

  • Umwandlung in ein P-Konto bei Ihrer Bank beantragen
  • Bescheinigung nach § 903 ZPO einholen
  • Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sichern und an uns übermitteln
  • Daueraufträge für Miete und Energie prüfen

Häufige Fragen

Kann ich mehrere P-Konten haben?

Nein. Pro Person ist nur ein P-Konto erlaubt; Verstöße werden über die SCHUFA erkannt.

Erfährt mein Arbeitgeber vom P-Konto?

Nein. Das P-Konto ist eine Angelegenheit zwischen Ihnen und Ihrer Bank.

Was kostet die P-Konto-Bescheinigung?

Bei Schuldnerkompass ist die Bescheinigung eine gesondert berechnete Zusatzleistung. Den Preis nennen wir Ihnen vorab transparent.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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