Leistungen

Verbraucherinsolvenz (§ 305 InsO)

Scheitert die Einigung, führt die Verbraucherinsolvenz in drei Jahren zur Restschuldbefreiung. Wir übernehmen den gesetzlich vorgeschriebenen Einigungsversuch, die Bescheinigung und den vollständigen Antrag.

01

Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch

02

Vollständiger Insolvenzantrag inkl. Vermögensverzeichnis

03

Begleitung während der dreijährigen Wohlverhaltensphase

04

Schutz vor Zwangsvollstreckung ab Eröffnung

Der erste Schritt dauert fünf Minuten.

Kostenlos, unverbindlich und streng vertraulich.

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