Leistungen
Verbraucherinsolvenz (§ 305 InsO)
Scheitert die Einigung, führt die Verbraucherinsolvenz in drei Jahren zur Restschuldbefreiung. Wir übernehmen den gesetzlich vorgeschriebenen Einigungsversuch, die Bescheinigung und den vollständigen Antrag.
01
Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch
02
Vollständiger Insolvenzantrag inkl. Vermögensverzeichnis
03
Begleitung während der dreijährigen Wohlverhaltensphase
04
Schutz vor Zwangsvollstreckung ab Eröffnung
Der erste Schritt dauert fünf Minuten.
Kostenlos, unverbindlich und streng vertraulich.

