4 Min. Lesezeit · Aktualisiert Oktober 2026
Löschfristen
Der Eintrag über die erteilte Restschuldbefreiung wird von der SCHUFA nach derzeitiger Praxis sechs Monate nach Erteilung gelöscht. Erledigte Einzelforderungen werden ebenfalls zeitnah entfernt.
Bonität wieder aufbauen
- Kostenlose Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO anfordern
- Falsche oder veraltete Einträge löschen lassen
- Verträge pünktlich bedienen und Dispo vermeiden
Häufige Fragen
Bekomme ich nach der Insolvenz wieder einen Kredit?
Ja, nach der Löschung der Einträge ist das grundsätzlich wieder möglich.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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