Ratgeber · International

Doppelte Staatsangehörigkeit: Insolvenzbescheinigung für das Ausland

Wer neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit hat oder Gläubiger im Ausland, möchte die deutsche Insolvenz auch dort belegen können. Wir bereiten auf Wunsch eine beglaubigte und übersetzte Bescheinigung vor.

5 Min. Lesezeit · Aktualisiert Oktober 2026

Gilt die deutsche Restschuldbefreiung im Ausland?

Innerhalb der EU wird ein deutsches Insolvenzverfahren nach der EuInsVO grundsätzlich anerkannt. Außerhalb der EU – etwa in der Türkei – hängt die Anerkennung vom jeweiligen nationalen Recht und gegebenenfalls von einem Anerkennungsverfahren vor Ort ab.

Was wir vorbereiten

  • Gerichtliche Beschlüsse und Bescheinigung zur Restschuldbefreiung
  • Beglaubigte Übersetzung
  • Apostille, soweit erforderlich
  • Hinweise zum Vorgehen bei Behörden im Heimatland

Wichtiger Hinweis

Diese Zusatzleistung wird gesondert berechnet. Ob eine ausländische Behörde oder ein Gericht die Bescheinigung anerkennt, liegt nicht in unserer Hand – eine Erfolgsgarantie kann deshalb nicht gegeben werden.

Häufige Fragen

Brauche ich die Bescheinigung sofort?

Nein. Sie wird in der Regel erst nach Erteilung der Restschuldbefreiung relevant.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Alle Ratgeber

Der erste Schritt dauert fünf Minuten.

Kostenlos, unverbindlich und streng vertraulich.

Analyse beginnen