9 Min. Lesezeit · Aktualisiert Oktober 2026
Für wen ist die Verbraucherinsolvenz?
Für Privatpersonen und ehemals Selbstständige mit überschaubaren Vermögensverhältnissen (weniger als 20 Gläubiger und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen). Für andere ehemals Selbstständige gilt die Regelinsolvenz.
Der Ablauf in vier Phasen
Das Verfahren folgt einem gesetzlich festgelegten Ablauf:
- 1. Außergerichtlicher Einigungsversuch mit allen Gläubigern (Pflicht, bescheinigt durch eine geeignete Stelle oder einen Anwalt)
- 2. Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht mit Vermögens- und Gläubigerverzeichnis
- 3. Eröffnetes Verfahren und Wohlverhaltensphase: pfändbares Einkommen geht an den Treuhänder
- 4. Restschuldbefreiung nach drei Jahren
Ihre Pflichten in der Wohlverhaltensphase
Sie müssen eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich darum bemühen, Umzüge und Arbeitgeberwechsel melden und Erbschaften zur Hälfte abgeben. Neue Schulden sollten unbedingt vermieden werden.
Welche Schulden bleiben?
Nicht von der Restschuldbefreiung erfasst sind u. a. Geldstrafen, Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung, rückständiger Unterhalt bei pflichtwidriger Nichtzahlung sowie bestimmte Steuerschulden aus Steuerstraftaten.
Häufige Fragen
Verliere ich mein Konto?
Nein. Mit einem P-Konto bleibt Ihr Zahlungsverkehr gesichert.
Was passiert mit meinem Auto?
Ein Fahrzeug, das Sie für den Weg zur Arbeit benötigen, ist in der Regel unpfändbar, sofern es keinen hohen Wert hat.
Gibt es Kostenstundung?
Ja. Die Gerichtskosten können gestundet werden, wenn Sie sie nicht aufbringen können.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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