Schuldenhilfe für Frankfurt am Main
Für Frankfurterinnen und Frankfurter ist das Amtsgericht Frankfurt am Main als Insolvenzgericht zuständig. Die internationale Bevölkerung der Mainmetropole bringt oft besondere Fragen mit – etwa zu Schulden im Ausland oder zur Anerkennung einer Restschuldbefreiung im Herkunftsland.
Unsere mehrsprachige Begleitung (Deutsch, Türkisch, Englisch, Arabisch) richtet sich gezielt an Frankfurts internationale Haushalte.
Schritt 1
Sofortschutz
P-Konto einrichten, Freibetrag per Bescheinigung erhöhen, laufende Pfändungen sichern.
Schritt 2
Außergerichtlicher Vergleich
Strukturierter Einigungsversuch mit allen Gläubigern auf Basis Ihres pfändbaren Einkommens.
Schritt 3
Verbraucherinsolvenz
Scheitert die Einigung, Antrag beim Amtsgericht Frankfurt am Main – Restschuldbefreiung in der Regel nach 3 Jahren.
Zuständiges Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Maßgeblich ist Ihr Wohnsitz. Den Antrag erstellen wir mit den amtlichen Formularen vollständig vor – inklusive Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch (§ 305 InsO).
Für alle Stadtteile und das Umland
Unsere Beratung läuft online und telefonisch – Sie erreichen uns aus jedem Stadtteil von Frankfurt am Main und aus der Region.
- Sachsenhausen
- Bornheim
- Höchst
- Bockenheim
- Gallus
- Nordend
- Griesheim
- Fechenheim
- Offenbach
- Bad Homburg
- Eschborn
- Hanau
Häufige Fragen aus Frankfurt am Main
Welches Gericht ist für meine Privatinsolvenz in Frankfurt am Main zuständig?
Zuständig ist das Insolvenzgericht am Wohnsitz – für Frankfurt am Main das Amtsgericht Frankfurt am Main. Wir prüfen die Zuständigkeit in Ihrem Einzelfall und bereiten den Antrag vollständig vor.
Muss ich für die Schuldnerberatung persönlich nach Frankfurt am Main kommen?
Nein. Die Fallanalyse, der Dokumentenaustausch und die Abstimmung laufen online und telefonisch. Persönliche Termine sind nach Absprache möglich.
Wie schnell kann ich in Frankfurt am Main bei einer Kontopfändung reagieren?
Sofort: Die Umwandlung in ein P-Konto muss Ihre Bank innerhalb von vier Geschäftstagen umsetzen. Parallel klären wir, ob eine Bescheinigung nach § 903 ZPO Ihren Freibetrag erhöht.
Wie lange dauert die Privatinsolvenz in Frankfurt am Main?
Für Verfahren, die seit dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden, beträgt die Wohlverhaltensphase in der Regel drei Jahre ab Eröffnung – bundesweit einheitlich, auch beim Amtsgericht Frankfurt am Main.
Weiterführende Ratgeber
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Die rechtliche Vertretung erfolgt durch unsere Partnerkanzlei.

