Schuldenhilfe für Nürnberg
Für Verbraucherinsolvenzen aus Nürnberg ist das Amtsgericht Nürnberg als Insolvenzgericht zuständig. In der Metropolregion mit Fürth und Erlangen begleiten wir Haushalte vom ersten Gläubigerbrief bis zur Restschuldbefreiung.
Besteht bereits ein Vollstreckungsbescheid oder eine Kontopfändung, sichern wir zuerst Ihr Existenzminimum über das P-Konto.
Schritt 1
Sofortschutz
P-Konto einrichten, Freibetrag per Bescheinigung erhöhen, laufende Pfändungen sichern.
Schritt 2
Außergerichtlicher Vergleich
Strukturierter Einigungsversuch mit allen Gläubigern auf Basis Ihres pfändbaren Einkommens.
Schritt 3
Verbraucherinsolvenz
Scheitert die Einigung, Antrag beim Amtsgericht Nürnberg – Restschuldbefreiung in der Regel nach 3 Jahren.
Zuständiges Insolvenzgericht
Amtsgericht Nürnberg
Maßgeblich ist Ihr Wohnsitz. Den Antrag erstellen wir mit den amtlichen Formularen vollständig vor – inklusive Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch (§ 305 InsO).
Für alle Stadtteile und das Umland
Unsere Beratung läuft online und telefonisch – Sie erreichen uns aus jedem Stadtteil von Nürnberg und aus der Region.
- Altstadt
- Gostenhof
- St. Johannis
- Langwasser
- Südstadt
- Eibach
- Ziegelstein
- Mögeldorf
- Fürth
- Erlangen
- Schwabach
- Stein
Häufige Fragen aus Nürnberg
Welches Gericht ist für meine Privatinsolvenz in Nürnberg zuständig?
Zuständig ist das Insolvenzgericht am Wohnsitz – für Nürnberg das Amtsgericht Nürnberg. Wir prüfen die Zuständigkeit in Ihrem Einzelfall und bereiten den Antrag vollständig vor.
Muss ich für die Schuldnerberatung persönlich nach Nürnberg kommen?
Nein. Die Fallanalyse, der Dokumentenaustausch und die Abstimmung laufen online und telefonisch. Persönliche Termine sind nach Absprache möglich.
Wie schnell kann ich in Nürnberg bei einer Kontopfändung reagieren?
Sofort: Die Umwandlung in ein P-Konto muss Ihre Bank innerhalb von vier Geschäftstagen umsetzen. Parallel klären wir, ob eine Bescheinigung nach § 903 ZPO Ihren Freibetrag erhöht.
Wie lange dauert die Privatinsolvenz in Nürnberg?
Für Verfahren, die seit dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden, beträgt die Wohlverhaltensphase in der Regel drei Jahre ab Eröffnung – bundesweit einheitlich, auch beim Amtsgericht Nürnberg.
Weiterführende Ratgeber
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Die rechtliche Vertretung erfolgt durch unsere Partnerkanzlei.

