6 Min. Lesezeit · Aktualisiert Oktober 2026
Bürge oder Mitschuldner – der Unterschied
Ein Mitschuldner (z. B. Ehepartner im Kreditvertrag) haftet gleichrangig für die gesamte Schuld. Ein Bürge haftet, wenn der Hauptschuldner nicht zahlt. In beiden Fällen kann der Gläubiger sich nach der Insolvenz des Schuldners an sie halten.
Gemeinsame Lösung
Häufig ist es sinnvoll, für Bürgen eine eigene Vergleichslösung oder ein eigenes Verfahren vorzubereiten. Das erhöht den Aufwand der Beratung, verhindert aber, dass die Familie nach Ihrer Entschuldung belastet bleibt.
Sittenwidrige Bürgschaften
Bürgschaften naher Angehöriger können sittenwidrig und damit unwirksam sein, wenn der Bürge finanziell krass überfordert war und kein eigenes Interesse am Kredit hatte. Das prüft der Partneranwalt im Einzelfall.
Häufige Fragen
Wird die Beratung teurer, wenn es Bürgen gibt?
Ja, weil weitere Personen einbezogen werden müssen. Geben Sie Bürgen in der Fallanalyse an, damit wir Sie vorab transparent informieren können.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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