Ratgeber · Familie

Bürgschaft & Mitschuldner: Was passiert mit Ehepartner und Familie?

Die Restschuldbefreiung gilt nur für den Schuldner selbst. Wer für einen Kredit gebürgt oder mitunterschrieben hat, haftet weiter – deshalb müssen Bürgen von Anfang an mitgedacht werden.

6 Min. Lesezeit · Aktualisiert Oktober 2026

Bürge oder Mitschuldner – der Unterschied

Ein Mitschuldner (z. B. Ehepartner im Kreditvertrag) haftet gleichrangig für die gesamte Schuld. Ein Bürge haftet, wenn der Hauptschuldner nicht zahlt. In beiden Fällen kann der Gläubiger sich nach der Insolvenz des Schuldners an sie halten.

Gemeinsame Lösung

Häufig ist es sinnvoll, für Bürgen eine eigene Vergleichslösung oder ein eigenes Verfahren vorzubereiten. Das erhöht den Aufwand der Beratung, verhindert aber, dass die Familie nach Ihrer Entschuldung belastet bleibt.

Sittenwidrige Bürgschaften

Bürgschaften naher Angehöriger können sittenwidrig und damit unwirksam sein, wenn der Bürge finanziell krass überfordert war und kein eigenes Interesse am Kredit hatte. Das prüft der Partneranwalt im Einzelfall.

Häufige Fragen

Wird die Beratung teurer, wenn es Bürgen gibt?

Ja, weil weitere Personen einbezogen werden müssen. Geben Sie Bürgen in der Fallanalyse an, damit wir Sie vorab transparent informieren können.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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